Petition zur Inklusion der Psychoanalyse an Universitäten

Sehr geehrte Frau Dekanin/ sehr geehrter Herr Dekan,

als Studentinnen und Studenten des Fachbereichs Psychologie an verschiedenen Universitäten streben wir an, nach dem Masterabschluss eine Psychotherapieausbildung auf der Grundlage des Psychotherapeutengesetzes zu absolvieren. In einer solchen Ausbildung muss man sich für eines von zwei Vertiefungsfächern entscheiden, Verhaltenstherapie oder analytische Psychotherapie.

Mit Erstaunen und mit Enttäuschung haben wir feststellen müssen, dass im Studiengang Psychologie zwar ausführlich über die Verhaltenstherapie, nicht aber über analytische Psychotherapie hinreichend informiert wird.

Für die ausreichende Berücksichtigung von psychoanalytischen Studieninhalten im Studienfach Psychologie sprechen unseres Erachtens folgende Gründe:

1. Psychoanalyse gilt als einer der bedeutendsten Beiträge zur Psychologie des 20. Jahrhunderts mit nachhaltigem Einfluss auf die westliche Kultur (z.B.: Die Psychologie des 20. Jahrhunderts, Kindler 1987 ff. 15 Bde.).

2. Psychoanalyse und ihre Beiträge zu Teilbereichen der Psychologie wie Entwicklungspsychologie, differentielle Psychologie, pädagogische Psychologie, klinische Psychologie und Psychotherapie werden in allen Lehrbüchern der Psychologie beschrieben (z.B. je letzte Aufl. - Myers 2008, Gerrig und Zimbardo 2008, Hobmeier 2008, Schönpflug 2006, Lück 2011), ebenso in allen Lehrbüchern der Psychotherapie, die nach 1999 bereits auf der Grundlage des PsychThG verfasst worden sind (z.B. Reimer, Eckert, Hautzinger, Wilke, 2007; Hiller, Leibing, Leichsenring, 2007; Senf und Broda, 2011).

3. Das Psychotherapeutengesetz sieht in § 8 (3)1 vor, dass in der zur Approbation führenden Ausbildung neben Grundkenntnissen eine vertiefte Ausbildung in einem wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren stattfindet. Als solche Verfahren gelten diejenigen, die nach den Psychotherapie-Richtlinien des gemeinsamen Bundesausschusses in der gesetzlichen Krankenversicherung Anwendung finden. Dies sind die „psychoanalytisch begründeten Verfahren“ und die „Verhaltenstherapie“ (Psychotherapie-Richtlinien §§ 14, 15).

Beide Vertiefungsverfahren sind weiträumige komplexe Bereiche psychotherapeutischen Denkens und Handelns, die von psychologischen Grundannahmen ausgehen und zahlreiche Subtheorien sowie vielfältige ausdifferenzierte Anwendungen umfassen. Sie können an der Universität nur von Experten mit der Mindestqualifikation der Approbation und der Fachkunde im Vertiefungsfach überschaut und unterrichtet werden.
Wir fügen zur Demonstration der Weiterentwicklung des Vertiefungsfaches analytische Psychotherapie eine Kurzliste moderner Fachliteratur bei.

Der wissenschaftliche Beirat (nach § 11 PsychThG) hat diese beiden Verfahren geprüft und ihre wissenschaftliche Anerkennung nach seinen Kriterien für die „psychodynamischen Psychotherapien“ (Synonym für die „psychoanalytisch begründeten Verfahren“) am 11. 11. 2004 und für die Verhaltenstherapie am 13. 08. 2007 festgestellt.

Das Bundessozialgericht hat anlässlich zweier Entscheidungen (28. 10. 2009, B 6 KA 11/09 R – und – 23. 06. 2010, B 6 KA 22/09 R) hervorgehoben, dass die beiden Basisverfahren im Gesetz verankert sind (und nicht nur in sekundären Regelungen).

Da das PsychThG die Zulassung zur Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten in § 5 (2) 1. a) an die bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschliesst, bindet, erwächst unseres Erachtens daraus die Aufgabe für die psychologischen Studiengänge, ihre Absolventen hinreichend über die Vertiefungsfächer so zu unterrichten, dass sie imstande sind, zwischen ihnen eine vernünftige und durch eingehende Kenntnisse begründete Wahl zu treffen.

Diese Voraussetzung ist in Bezug auf die „psychoanalytisch begründeten Verfahren“ bzw. „psychodynamische Psychotherapien“ im Studiengang des Faches Psychologie der Universität xxx* leider nicht gegeben.

Wir bitten Sie, sehr geehrte(r) Frau/ Herr Dekan(in), dafür Sorge zu tragen, dass diese Situation im Interesse der Studierenden zum Positiven gewendet wird.

Wir erhoffen eine baldige Antwort.

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