Liebe Unterstützer der IDPAU e.V. ,
den folgenden Appell werden wir an die Verantwortlichen versenden, die sich mit der Direktausbildung befassen. Unser Aufruff ist angelehnt an einen Appell, der vor kurzem von Ausbildungskandidaten*innen versendet wurde.
Appell der Interessengemeinschaft der Psychoanalyse an Universitäten e.V. zur aktuellen Debatte über die Novellierung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThAusbRefG)
Die Interessengemeinschaft der Psychoanalyse an Universitäten e.V. (IDPAU e.V.) wendet sich mit einem Appell an alle Verantwortlichen im Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes (PsychThAusbRefG).
Wir sind ein ursprünglich von Studierenden der Psychologie gegründeter Verein, der aus Studierenden, AusbildungskandidatInnen und Interessierten der Psychoanalyse besteht. Viele von unseren aktiven Mitgliedern streben selbst eine psychoanalytische oder tiefenpsychologisch fundierte Ausbildung an oder absolvieren eine solche derzeit. Als Verein setzen wir uns für eine Stärkung der Psychoanalyse ein, insbesondere auch als gleichberechtigtes psychotherapeutisches Verfahren in der universitären Lehre (psychodynamische Psychotherapie gemäß Wissenschaftlichem Beirat Psychotherapie).
In dieser Angelegenheit haben bereits die AusbildungskandidatInnen an den Ausbildungsinstituten, die von der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V. (DGPT) anerkannt sind, einen Appell an Sie gerichtet. Diesem Aufruf möchten wir uns im Wesentlichen anschließen und ihn um einige aus studentischer Sicht relevante Punkte ergänzen, die wir in der bisherigen Debatte noch nicht ausreichend berücksichtigt sehen.
Nach wie vor sind die psychodynamischen Therapieverfahren (AP und TP) an den staatlichen Universitäten in Deutschland in Lehre und Forschung stark unterrepräsentiert. Aktuell sind 59 der 60 Lehrstühle für klinische Psychologie von approbierten ProfessorInnen mit verhaltenstherapeutischer Fachkunde besetzt. Hier spiegelt sich in keiner Weise die Breite der durch den wissenschaftlichen Beirat anerkannten Verfahren wider. Wir halten es daher für dringend erforderlich, dass Studierende in allen durch den Wissenschaftlichen Beirat anerkannten Verfahren gleichwertig unterrichtet werden. Die Lehre soll durch HochschuldozentInnen mit entsprechender Fachkunde erfolgen.
Die Novellierung des Psychotherapeutengesetzes kann sinnvoller Weise nur unter gleichzeitiger Anpassung der Approbationsordnung erfolgen. Unserer Ansicht nach ist es dringend notwendig, dass VertreterInnen tiefenpsychologischer und psychoanalytischer Fachgesellschaften in die Ausarbeitung dieser Approbationsordnung mit einbezogen werden.
In der derzeitigen Reformdiskussion bleiben essenzielle Fragen zur Finanzierung der Weiterbildung offen:
Im Status quo sind die PsychotherapeutInnen in Ausbildung (PiAs) prekären wirtschaftlichen Bedingungen ausgesetzt. Auch derzeit ist die Ausgestaltung und Absicherung der Vergütung der zukünftigen PsychotherapeutInnen in Weiterbildung (PiW) noch offen.
Die vorgeschriebenen stationären Praktika (Psychiatrie, Psychosomatik) der derzeitigen PsychotherapeutInnen in Ausbildung müssen entsprechend ihrer akademischen Qualifikation vergütet werden.
Es ist nicht geklärt, wie neue Lehrstühle der bisher kaum repräsentierten Therapieverfahren finanziert werden sollen.
Die verschiedenen therapeutischen Verfahren bringen unterschiedliche Anforderungen im Rahmen der Aus und Weiterbildung mit sich. Die psychoanalytisch und tiefenpsychologisch fundierten TherapeutInnen in Ausbildung müssen eine umfangreiche Selbsterfahrung absolvieren. Dies führt zu entsprechend höheren Ausbildungskosten. Bislang konnte diese Belastung durch die Einnahmen über die in der Ausbildung durchzuführenden psychotherapeutischen Langzeitbehandlungen in etwa gegenfinanziert werden. Die derzeitige Neukonzeption der Weiterbildungsanforderungen blendet diese Besonderheit aus. Daher muss im Rahmen der Gesetzesnovellierung eine verfahrensspezifische Finanzierung gewährleistet werden.
Für Studierende der Psychologie muss es die Möglichkeit geben, in das künftige Direktstudium Psychotherapie zu wechseln.
Die IDPAU e.V. hält die oben genannten Punkte für unabdingbar, damit die Reform gelingen kann und würde sie gerne den politisch Verantwortlichen im Gespräch erläutern,
IDPAU e.V. Vorstand
Diana Schlösser (1.Vorsitzende)
Lisa Kroll (2.Vorsitzende)
Jennifer Wolff (3. Vorsitzende)
Düsseldorf, 28.06.2019