Die IDPAU e.V. setzt sich intensiv für die Verfahrensvielfalt bei der aktuellen Debatte zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes ein – einen Beitrag zu unserer Petition beim Deutschen Bundestag finden Sie auf unserer Homepage hier https://psychoanalyse-universität.de/bitte-unterzeichnen-petition-an-den-deutschen-bundestag/ und unseren Appell zu diesem Thema hier: https://psychoanalyse-universität.de/appell-zur-aktuellen-debatte-zur-novellierung-des-psychotherapeutengesetzes/
Daher möchten wir gern den Hinweis von Frau Christa Leiendecker aufgreifen, die uns auf zwei interessante Artikel zu diesem Thema aufmerksam gemacht hat, und die wir Ihnen an dieser Stelle zugänglich machen möchten.
Frau Prof. em. Dr. phil Marianne Leuzinger-Bohleber und Frau Dipl.Psych. Christa Leiendecker setzen sich in Ihrem Artikel „Pluralität oder Uniformität – Plädoyer für ein differenziertes Angebot unterschiedlicher Psychotherapieverfahren für Praxis, Ausbildung und Forschung“ mit diesem Thema auseinander. Erschienenen ist dieser im Magazin Projekt Psychotherapie (Ausgabe 2/2019) des Bundesverbandes der Vertragspsychotherapeuten.
Herr Prof. Dr. phil. Cord Benecke (Institut für Psychologie Universität Kassel) nimmt in seinem Kommentar im Ärzteblatt (Ausgabe August 2019) ebenfalls kritisch Stellung zu der geplanten Reform.